Einsprache - Mobilfunkantenne SALT SA - Kaftwerk NOK

Um was geht es:

Der Mobilfunkanbieter SALT SA plant den Ausbau der bestehenden Mobilfunkantenne beim Kraftwerk NOK, Parz. 500, in Villnachern. Durch den Ausbau wird die Sendeleistung der Antenne von Mittel auf Gross eingestuft und somit die Strahlenbelastung deutlich erhöht. Zusätzlich werden zu den bereits bestehenden Mobilfunktechnologien 3G, 4G auch noch die neue 5G Mobilfunktechnologie eingeführt. Wenn im Baugesuch nicht explizit erwähnt, kann davon ausgegangen werden, dass neue adaptive Antennen eingesetzt werden.

Der geplante Ausbau soll in einer Landwirtschaftszone (Nicht-Bauzone) erfolgen. Grundsätzlich dürfen in einer Landwirtschaftszone nur Bauten errichtet werden, welche für die Landwirtschaft genutzt werden oder eine Ausnahmebewilligung vorliegt. Eine Ausnahmebewilligung kann erteilt werden, wenn Bauten nur dort errichtet werden können wie z.B. das Wasserkraftwerk. Bei anderen Bauten darf keine Baugenehmigung erteilt werden, insbesondere wenn diese störend in Erscheinung treten oder Emissionen verursachen. Dies ist beim geplanten Antennenausbau der Fall. Die bestehende Antenne geniesst Besitzstandgarantie, darf aber von der Leistung und Dimension her nicht verändert werden. Eine Mobilfunkantenne ist nicht standortgebunden, sprich diese könnte auch in der Bauzone stehen. Somit ist auch eine weitere Ausnahmebewilligung ausgeschlossen.

Die Einsprache:

Die Initianten von «Stopp 5G Villnachern» wollen den Ausbau der SALT Mobilfunkantenne mit einer Einsprache verhindern. Es gibt keinen Grund weshalb ein bereits mit 5G erschlossenes Gebiet, mit weiteren 5G Antennen bestückt werden muss und die Strahlenbelastung so gesamthaft massiv zunimmt.

Folgende Punkte werden unter anderem in der Einsprache geltend gemacht:

  • Die Baugesuchsunterlagen erfüllen die Voraussetzungen nicht, dies unter anderem aus folgenden Gründen:
    • Die geltenden Grenzwerte können auf adaptive Antennen nicht angewendet werden
    • Geeignete Messverfahren für adaptive Antennen fehlen
    • Das QS-System basiert auf konventionelle Antennen und nicht auf adaptive Antennen. Somit ist eine unabhängige Prüfung nur schwer möglich
    • 5G kann mit den geltenden Grenzwerten nicht wirtschaftlich betrieben werden. Die Baubewilligungsbehörde bewilligt unter anderem die exakten Sendeleistungen der Mobilfunkantenne. Werden durch die Hintertür nun die Grenzwerte angehoben, ist die neu zulässige Sendeleistung, gemäss geltendem Baurecht, nicht mehr bewilligungspflichtig. Die Baubewilligungsbehörde muss dies akzeptieren, auch wenn dadurch eine höhere Strahlenbelastung, als ursprünglich in der Baubewilligung angegeben, entsteht
  • Die Antenne steht in der Landwirtschaftszone und geniesst höchstens Besitzstandgarantie. Diese darf in der Leistung und Dimension nicht erweitert werden. Das Baugesuch ändert aber die Dimension wie auch die Sendeleistung und die Strahlenbelastung
  • 5G ist zu wenig Langzeit erforscht. Viele Studien zeigen aber schon durch Kurzzeitbelastung Schäden an Mensch und Tier. Diese Tatsache darf von den Behörden nicht einfach ignoriert werden.